Klage gegen Grenzpolizei

„Wir wollen ein Europa ohne Schlagbäume!“

/ / Bild: M94.5 / Elena Neumeier

„Die bayerische Grenzpolizei ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz“. Das sind die Worte der grünen Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze. Noch diese Woche soll die Klage gegen die Grenzpolizei dem bayerischen Verfassungsgerichtshof vorliegen. Aber wieso wurde diese Klage eigentlich eingereicht?

Das föderale Fundament des Grundgesetzes wird laut den Grünen durch die im Mai 2018 eingeführte Grenzpolizei verletzt. Die Grünen in Bayern stehen dieser Grenzpolizei kritisch gegenüber. Hierzu hat die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze eine klare Meinung:

„Wir Grüne möchten, dass die Bayerische Grenzpolizei aufgelöst wird und dass die Polizistinnen und Polizisten lieber in der Fläche in Bayern ihren Dienst tun:“

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen

Denn laut der Fraktionsvorsitzenden hat die Polizei ohnehin schon sehr viel zu tun und wird auch an anderen Stellen in Bayern benötigt.

Bayerische Grenzpolizei verfassungswidrig

Doch nicht nur die ungleiche Verteilung der Polizei in Bayern ist für die Grünen ein Grund gegen die Grenzpolizei zu klagen: Der Staatsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen betont vor allem, dass die Grenzpolizei gegen die Verfassung verstößt:

„Es ist Verfassungswidrig, weil allein der Bund dafür zuständig ist, die Grenzen zu schützen. Nach dem Grundgesetz gibt es nur Bundesdeutsche Außengrenzen, aber keine bayerischen. Es kann immer nur einer von beiden zuständig sein, Bund oder Land, nicht beide zugleich.“

Dr. Thorsten Kingreen, Staats- und Europarechtler

Schulze verweist außerdem auf das Schengen-System. Denn laut diesem soll es, bis auf besondere Ausnahmen, keine innereuropäischen Grenzkontrollen geben. Die Durchführung bei besagten Ausnahmen sollen nicht länger als zwei Jahre andauern – diesen Zeitraum hat die Grenzpolizei allerdings längst überschritten.

Gegenwind aus der Union

So ganz schlüssig sind sich die Grünen und das Innenministerium über das Grundgesetz allerdings nicht, denn der bayerische Innenminister Joachim Hermann hat hierzu eine gegensätzliche Auffassung, wie er in einer Pressemitteilung vom bayerischen Innenministerium vom 6. Mai zitiert wird:

“Der Einsatz der Bayerischen Grenzpolizei an der Grenze zu Österreich ist und bleibt verfassungs- und europarechtlich einwandfrei. Entsprechend kontrollieren unsere bayerischen Grenzpolizisten nur in engster Abstimmung mit der Bundespolizei und sorgen damit für mehr Sicherheit in Bayern und ganz Deutschland”

Innenminister Joachin Hermann, CSU

Wie die Verhandlungen ablaufen und ob die Grenzpolizei bestehen bleibt oder nicht, bleibt abzuwarten.