Neues Hochschulgesetz

Die High-Tech Uni?

/ / Bild: M94.5/Benedict Witzenberger

In Bayern steht eine Hochschulreform an. Aktuell liegt ein erster Gesetzentwurf vor. Es geht um Modernisierung, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit – und um die Frage: Was bleibt auf der Strecke, wofür Wissenschaft und Lehre in Deutschland lange standen? Wir haben nachgefragt, im Gespräch mit Studierendenvertretungen, Wissenschaftler:innen und dem Wissenschaftsminister Bernd Sibler.

Innovation – Fortschritt – Exzellenz. Dafür soll Bayern auch in Zukunft stehen. Vor zwei Jahren hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder deshalb die sogenannte “High-Tech Agenda” angekündigt. Im vergangenen Jahr gab es daraufhin den so genannten “High-Tech Summit”. Hierzu zeigt die Webseite des Freistaats Bayern ein Foto von Ministerpräsident Söder, der eine 3D-Drucker Figur von sich selbst präsentiert. Über diese bildliche Präsentation des Stichwortes “High-Tech” kann man schmunzeln oder es als politische PR-Maßnahme abtun. Tatsächlich steckt aber deutlich mehr hinter dieser Darstellung.

Denn wo entsteht diese moderne, innovative Technologie? Woher kommen der Fortschritt und die Exzellenz? Die Antwort ist an den Hochschulen zu suchen. Um diese von bürokratischen Fesseln zu befreien ist nun also eine Hochschulreform geplant. Verankert wird diese im sogenannten Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), das an die Stelle des aktuellen Hochschulgesetzes treten soll. Als ein erstes Eckpunktepapier bereits im November des vergangenen Jahres an die Öffentlichkeit gelangt war, gab es direkt heftige Kritik: Darin glich die Universität “so gar nicht mehr einer Hochschule, wohl eher einem Unternehmen”, erzählt uns Constantin Pitruff, Mitglied des AK Hochschulgesetz in der Studierendenvertretung der Hochschule München.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler beim Kongress für Hochschulinnovation 2021 / Bild: Andreas Gebert

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Seit gut drei Wochen liegt jetzt ein erster Gesetzesentwurf vor. Letzte Woche gab es dazu zahlreiche Sachverständigenanhörungen. Zum aktuellen Entwurf gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Einschätzungen. Das Ziel, die Wissenschaft verstärkt in die Praxis und die Gesellschaft zu integrieren, wird von vielen Beteiligten befürwortet. Kritiker:innen befürchten jedoch, dass wissenschaftliche Fragestellungen und Forschungsprojekte nun auf einen unmittelbaren Marktwert geprüft werden müssen. Das würde den Werten widersprechen, die die deutsche Forschungslandschaft so lange geprägt haben: Forschung um der Forschung Willen.

DIE “KLEINEN FÄCHER” – GRUND ZU ZITTERN?

Der bayerische Minister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, weist im Interview mit M94.5 diesen Vorwurf von sich: “Wir wollen keine Hochschule, die geführt wird wie ein DAX-Unternehmen”. Dennoch, so Minister Sibler, solle den Hochschulen ermöglicht werden, autonomer zu arbeiten und sich durch Ausgründungen dem Markt mehr zu öffnen. Dieser Ausblick macht manchen Freude, anderen Angst. Wenn das Stichwort “Vermarktung” fällt, zittern die Vertreter:innen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer. Schon lange leiden Studierende unter der Frage: “Und… was soll man damit machen?”. Einige Studierende entscheiden sich deshalb dazu, für ihr Fachgebiet in der Wissenschaft zu bleiben. Aber falls sich selbst hier die Frage nach einer Vermarktung aufdrängt, könnten bald viele Menschen um ihre beruflichen Möglichkeiten und ihre Existenz bangen. Doch ist diese Sorge gerechtfertigt?

Von Seiten des Ministeriums gibt es eine klare Antwort: Nein. Die Sorge der Geistes- und Sozialwissenschaften, dass zu viel Vermarktung gefordert ist, sei nicht gerechtfertigt. Es ist die Rede davon, dass es in internen Regelungen keinen Zwang zur Vermarktung geben wird. Geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer sind wichtig für unsere Gesellschaft. Sie geben uns Aufschlüsse über unsere Identität, unsere Sprache und unsere Kultur. Sie fördern Menschenrechte und einen gesellschaftliche Austausch. Das ist schließlich auch Fortschritt. Aber eben per Definition kein “High-Tech”. Wenn also die bayerische Landesregierung innerhalb des “High-Tech Agenda” insgesamt 3.700 neue Stellen und 13.000 neue Studienplätze einrichten und finanzieren will, dann zu größeren Anteilen an den technischen Hochschulen.

Das Philologicum an der Ludwig-Maximilians Universität München / Bild: LMU

KLIMASCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT

Die Regierung hatte zudem ein breitflächiges Programm zur Förderung der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes angekündigt. Es ist das erste Mal, dass diese Themen eine explizite Erwähnung in einem Hochschulgesetz erfahren. Doch von der aktuellen Umsetzung sind viele enttäuscht. “Aus diesem Programmsatz ist jetzt ein Halbsatz geworden”, sagt Constantin Pitruff. Außerdem enthält der Entwurf keinerlei Mechanismen zur Durchsetzung dieser Ziele. Das Ministerium hebt hier klar hervor, dass alle Körperschaften bereits an die Inhalte des bayerischen Klimaschutzgesetzes gebunden sind. So stehe einer jeweiligen Hochschule durchaus frei, strengere Maßnahmen zu ergreifen. In der Praxis ist jedoch offen, ob das tatsächlich passieren wird.

Der Campus der Technischen Universität München (TUM) in Garching / Bild: Astrid Eckert © TU Muenchen

EIN FALSCHES VERSTÄNDNIS VON FREIHEIT?

Auch die Umstrukturierung der Entscheidungsprozesse an bayerischen Hochschulen steht an. Beispielsweise ist geplant, der Hochschulleitung das alleinige Vorschlagsrecht zur Änderung der Grundordnung zu überlassen. Andere Gremien könnten dann hierzu zwar abstimmen, aber nicht selbst eigene Anträge stellen. Zudem minimiert das Gesetz die Repräsentation der Studierenden in Hochschulgremien potentiell. Der Hochschulsenat hatte bisher eine Mindestanzahl an Studierenden. Diese könnte in Zukunft wegfallen. Der Gesetzesentwurf sagt dazu:

“Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Strukturen der Studierendenvertretungen durch Gesetz nur in Grundzügen vorgegeben werden müssen. Die Hochschulen haben auch weiterhin die erforderliche Flexibilität, um den örtlichen Besonderheiten in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Studierenden Rechnung tragen zu können.”

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Begründungen zum bayerischen Hochschulinnovartionsgesetz

Dabei handele es sich um einen Rückschritt in der demokratischen Struktur der Hochschulen, findet Lola Zschiedrich, studentische Senatorin und Vorstandsvorsitzende des studentischen Parlaments: “Die Studierenden sind ja der zahlenmäßig größte Anteil von den Hochschulmitgliedern. Und wenn die nur eine einzige Person vertritt, kann keine Meinungsvielfalt abgebildet werden”. Die Professor:innen und vor allem die Hochschulleitung hingegen erhielten übermäßig viel Entscheidungsmacht. Die Frage stellt sich: Bedeutet Freiheit in diesem Fall: weniger Demokratie, mehr Autokratie? Hierzu gibt das Ministerium an, dass sich in der Praxis an der Repräsentation der Studierenden in den Hochschulgremien nicht viel ändern werde. “Ich gehe davon aus, dass wir hier eine gute Lösung finden werden,” erklärt Minister Bernd Sibler. Er persönlich habe sich dafür eingesetzt, dass eine zweite studentische Vertretung in den Gremien der Hochschule Platz haben wird.

SO GEHT ES WEITER

In der letzten Woche waren im Zuge der Sachverständigenanhörung im Landtag 15 Sachverständige verschiedener Fraktion eingeladen gewesen. Hiervon stammte allein die Hälfte aus aktuellen oder ehemaligen Hochschulleitungen. Andere Perspektiven auf den Entwurf wären deswegen stark unterrepräsentiert gewesen, erzählt Pitruff.

“Das allein sagt viel darüber aus, wie die Regierungsfraktionen im Landtag die verschiedenen Perspektiven der Stakeholder gewichten. Die Hochschulleitungen haben hier immer noch das maßgebende und  eventuell auch das letztliche Wort.”

Constantin Pitruff, Mitglied des AK Hochschulgesetz und der LAK

Viele Vertreter:innen von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen versuchen deswegen, mit öffentlichen Kundgebungen auf sich aufmerksam zu machen. “Hier müssen wir hoffen, dass zumindest das Ministerium uns besser wertschätzt und unsere Meinungen, unsere Sachargumente auch tatsächlich nachvollziehen kann. Und etwas daraus macht”, sagt Pitruff. Schließlich handele es sich immer noch um einen Gesetzesentwurf. Die Verantwortlichen könnten ihn also noch abändern, bevor es zu einer Abstimmung im Landtag kommt. Im Moment findet die sogenannte Verbändeanhörung statt. Ab Juli ist ist dann der Beginn des parlamentarischen Prozesses geplant.

In unseren Fußnoten-Podcasts vom 14. und 21. Juni findet ihr noch mehr Informationen zum Hochschulinnovationsgesetz.