Das Aus für Psychotherapie?
Im Zweifel für die Psyche – Hintergründe zum neuen GKV-Spargesetz.
Psychotherapie ist eine der Kernsäulen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen im deutschen Gesundheitssystem. Wie wirksam sie ist, ist eine umstrittene Frage, doch die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Therapie hilft laut Studien zwischen 40 und 60 Prozent der Menschen. Doch die Bundesregierung droht mit Kürzungen und verschärft damit auch den Personalmangel
Im März 2026 plante der erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) ab dem ersten April die Gehälter der Psychotherapeut:innen um 4,5% zu kürzen. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen massiv sparen. Seit 2013 sind die Gehälter der Therapeut:innen um durchschnittlich 52 Prozent gewachsen. Da sieht die Regierung Kürzungspotenzial, doch diese Erhöhungen sollten eigentlich das Therapeutennetz ausbauen und der massiven Nachfrage nach Therapieplätzen entgegenkommen. Denn bereits jetzt sind die Praxen voll ausgelastet, weshalb ein gesetzlich versicherter Patient, der Therapie in Anspruch nehmen möchte, ungefähr ein halbes Jahr braucht, um einen Platz zu bekommen. Das betrifft auch Menschen in akuten Krisen. Woran liegen die langen Wartezeiten?
Das Kassensitzsystem
Um gesetzlich Versicherte zu behandeln, muss man sich als Therapeut:innen einen sogenannten Kassensitz erwerben. Von allen absolvierten Therapeut:innen kaufen laut den Angaben des Journals “Psychologie Heute“ nur 10 Prozent einen ganzen Kassensitz und ca. 40 Prozent einen halben. Der Rest der ambulanten Therapeut:innen behandelt Selbstzahler und privat Versicherte. Denn für den Kassensitz muss man sich bewerben – und zahlen. Die freien Kassensitze werden wie Immobilien online beworben und nach der Bewerbungsphase an eine Person weiterverkauft. Dabei kostet ein halber Kassenplatz bis zu 180.000 Euro. Die Tagesschau berichtete, dass es, vor allem in den Großstädten, bei der Auswahl der Bewerber:innen oft darum ginge, wer am meisten bietet und weniger um die tatsächlichen Qualitäten.
Doch wenn der Bedarf an Sitzen so hoch ist, warum schaffen die Kassen dann nicht noch mehr Sitze, sondern lassen die Anbieter eine Auktion veranstalten? Es geht nun wieder mal um Geld. Beziehungsweise daran, wie man es verteilt. Die kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sind für die Berechnung des Bedarfs zuständig und stellen darauf eine bestimmte Anzahl an Plätzen frei. Zuletzt wurde sie 2012 ausgeführt. 2017 kam eine neue Anforderung, die bislang allerdings immer noch offensteht.
Das GKV-Spargesetz
Am 10.07.2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Honorarkürzungen aufgrund der Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorerst gestoppt – so die Meldung der Psychotherapeutenkammer Bayern. Doch am gleichen Tag verabschiedet der Bundestag das Gesetzliche-Krankenversicherung-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kurz: Das GKV-Spargesetz. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte mit, dass die Regierung das kommende Jahr rund 19 Milliarden Euro einsparen will. Daher der Anstieg der Beiträge.
Einer der Punkte aus dem Gesetz legt fest: Die Streichung der gesetzlich garantierten Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen. Eine Regelung, die über 25 Jahre in Kraft war. Dadurch besteht die Gefahr, dass Therapieplätze wegfallen, die Praxen nicht mehr kostendeckend arbeiten können und sogar die Ausbildungsplätze für angehende Therapeut:innen nicht mehr gegeben sein könnten. Der BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop äußert dazu Folgendes:

Situation in der Bevölkerung
Laut den Basisdaten für psychische Erkrankungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. sind derzeit ungefähr 17,8 Millionen Menschen in Deutschland von einer psychischen Erkrankung betroffen. Doch nur um die 60 Prozent der Betroffenen nehmen Kontakt zur:m Behandler:in auf. Im Jahr 2023 erhielten 40,4 Prozent aller gesetzlich versicherten Erwachsenen eine entsprechende Diagnose. Die am meisten verbreitete ist die Depression.
In Deutschland zählen psychische Erkrankungen nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bösartigen Neubildungen und muskuloskelettalen Erkrankungen zu den wichtigsten Ursachen für den Verlust an Lebensjahren. Wie das IGES Institut mitteilt, sind sie auch der häufigste Grund für Fehltage bei der Arbeit und für Frühverrentung. 40 bis 60 Prozent aller Suizide sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. 2023 nahmen etwa 1,86 Millionen gesetzlich versicherte Patient:innen ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch.
Wem die Kürzungen schaden
Die GKV berichtet, dass 75 Milionen Menschen gesetzlich versichert sind: Das entspricht ca. 90 Prozent der Gesamtbevölkerung. Dabei bezahlt die Kasse ungefähr 90 Euro für eine Sitzung pro Patient:innen. Wenn diese Vergütung wegfällt, leiden an erster Stelle diejenigen, die die anfallenden Kosten nicht tragen können. Das sind 6 Prozent der Bevölkerung, die laut den Angaben des AOK-Magazins, von Armut betroffen sind. Armut erhöht das Krankheitsrisiko, denn sie schafft Dauerbelastung und Stress, der wiederum negative Auswirkungen auf die Psyche hat. Es besteht dann auch die Gefahr, in einen Teufelskreis zu kommen. Schlechte psychische Gesundheit führt oft zu schlechtern physischer Gesundheit, was die Teilnahme am Arbeitsmarkt erschwert und die Armut verstärkt.
Dieser Kreis kann nur durch die Unterstützung der Betroffenen durchbrochen werden. Wegen des neuen Gesetzes ist äußerst unklar, ob die Betroffenen überhaupt Hilfe finden werden. Wenn der Kassensitz sich nicht mehr lohnt, könnten die Therapeut:innen nur Privat- und Selbstzahlerpatient:innen aufnehmen, sonst wären die Praxen bei den steigenden Miet- und Lebenskosten unter Umständen nicht tragbar. Das kann dazu führen, dass genau die Menschen, die die therapeutische Versorgung am meisten brauchen, sie nicht bekommen. Laut Hr. Melcop wird Folgendes mit den Menschen passieren, die sich derzeit in einer Krise befinden:
Nachwuchsprobleme
Wenn man die jetzige Vergütungssituation kurz außer Acht lässt, hat die klinische Psychologie ein weiteres Problem. 2020 mussten die angehenden Therapeut:innen nach ihrem Master und der Approbationsarbeit eine fünfjährige Ausbildung machen. Finanzieren musste man sie sich selbst. Jetzige Therapeut:innen nahmen deswegen Schulden in Höhe von bis zu 10.000 Euro auf. Im gleichen Jahr hat der Bundestag die Reform beschlossen, die das ändern sollte. Doch nach sechs Jahren wurde sich immer noch nicht geeinigt, wer die Kosten tragen soll. Die Länder, die Bundesregierung und die Kassen werfen sich die heiße Kartoffel hin und her.
Und deswegen fehlen Hunderte von Plätzen. Denn die Institutionen sind noch nicht bereit, die Student:innen aufzunehmen, ohne davor die Finanzierungsfrage zu klären. Die NRD merkt eine deutliche Verzweiflung und Zukunftsängste unter den angehenden Therapeuten an. Das ist auch hinsichtlich der zukünftige Versorgung erschreckend, denn über 71 Prozent der im letzten Jahr tätigen Therapeut:innen sind über 50, so die dgppn (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.). Wenn die Studierenden keine Ausbildung finden, bzw. sich doch für einen anderen Job entscheiden, läuft Deutschland auf eine massive Unterversorgung zu. Und die könnte sehr gefährlich werden. Der BPTK hate folgende Einschätzung zur Situation:
Kinder und Jugendpsychotherapie
Was hingegen vermutlich nicht von dem neuen Gesetz betroffen sein wird, ist die Kinder und Jugendpsychotherapie. Laut BPtK erkranken ungefähr ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland innerhalb eines Jahres an einer psychischen Störung. Dementsprechend ist es wichtig, ein gut ausgebautes Netz an Therapiemöglichkeiten zu haben, damit diese Fälle auch rechtzeitig behandelt und eine Chronifizierung vermieden werden kann. Nickolaus Melcop erzählt, wie sich dieser Bereich der Psychotherapie verändern wird:
Doch auch wenn es sehr wichtig ist, Kinder und Jugendliche zu behandeln, darf man nicht das Umfeld, in dem diese Kinder aufwachsen, unterschätzen. Kinder psychisch kranker Eltern haben eine höhere Chance, eine psychische Krankheit zu entwickeln. In solchen Fällen reicht es nicht, einfach nur die Kinder zu behandeln, die Eltern müssen auch die nötige Hilfe bekommen, sonst können sie ihre Kinder nicht unterstützen und es würde deren Heilung im Weg stehen. Und genau diese Hilfe wird durch das geplante GKV-Spargesetz erschwert.
Die aktuellen und angehenden Therapeut:innen haben einen Weg mit vielen Hürden vor sich. Wenn ihr über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben möchtet: Das @aktionsbuendnis.psychotherapie berichtet dazu regelmäßig.