Urteil des Bayerischen Obersten Landgerichts

Deutsche Schranken des Kinderwunsches

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Wann beginnt Leben? Für das Bayerische Oberste Landgericht dann, wenn Eizellen im Embryonenstadium sind. Solche Zellen dürfen nicht vernichtet werden. Der Verein „Netzwerk Embryonenspende“ wird nun für das Vermitteln von Eizellen in 17 von 33 Fällen verklagt. Grund: Die unterschiedlichen Zellenstadien. Was steckt hinter diesem Urteil?

Die Embryonenspende ist nicht zu vergleichen mit der Eizellspende. Im ersten Fall kann sich eine Frau in Deutschland ihre eigenen Eizellen mit Sperma befruchten lassen. Dabei wird eine Reihe von Eizellen befruchtet, was zur Entstehung mehrerer Embryonen führen kann. Die übrig gebliebenen Embryonen werden eingefroren und können von der genetischen Mutter zur Spende freigegeben werden. Die Eizellspende ist dagegen verboten in Deutschland. 

Embryo vs. kein Embryo

Die Betonung liegt jedoch beim Begriff Embryo. Eine Übertragung im „Vorkernstadium“ – wenn die Kerne also nicht verschmolzen sind und sich noch nicht zum Embryo entwickelt haben – verurteilt das Landgericht als strafbar. Im Fall von 17 übertragenen Zellen muss nun erneut verhandelt und geprüft werden, in welchem Zustand sich die Zellen zum Zeitpunkt der Einpflanzung befanden. Den Angeklagten wir ein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz vorgeworfen. Dem Gesetz zufolge dürfen einer Frau nur eigene, künstlich befruchtete Eizellen wieder eingesetzt werden. Sollte zudem ermittelt werden, dass sie über den Zustand der Zellen im Detail Bescheid wussten, müssen sie sich gegenüber der missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken verantworten.

Kritik am Urteil

Der Verteidiger in diesem Prozess kritisiert die Entscheidung des Landgerichts. Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland sollte ihm zufolge moderner ausgelegt werden. Einer der Angeklagten – Hans-Peter Eiden, der Vorstand des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“ – erklärt sein Handeln wie folgt:

„Es widerstrebt mir einfach, menschliches Gewebe oder Zellen, die zu einem Mensch werden können, vernichten zu lassen, und dann noch auf staatliche Anordnung hin.“

Hans-Peter Eiden, Vorstand des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“

Im Zuge der Eizellenvermittlung durch den Verein sind bereits sieben Kinder entstanden. Das älteste Kind von ihnen feiert dieses Jahr seinen sechsten Geburtstag. Ob diese Kinder als Ergebnis einer Straftat gesehen werden, darüber entscheiden nun die Gerichte. Die Verhandlungen laufen erstmal weiter.