Artenvielfalt

Volksbegehren erfolgreich – und jetzt?

/ / Foto: M94.5 / Johanna Hager

Bis gestern konnten alle Wahlberechtigten in Bayern abstimmen, zur Wahl stand das “Volksbegehren Artenvielfalt”. Für ein erfolgreiches Volksbegehren in Bayern benötigt es ein Quorum von 10% der Stimmberechtigten. Aber wie geht es jetzt weiter?

1.745.383 Ja-Stimmen wurden gezählt. Das bedeutet 18.4% der Wahlberechtigten in Bayern haben dem “Volksbegehren Artenvielfalt” zugestimmt und die 10%-Hürde konnte locker übersprungen werden. Damit hat die Staatsregierung, um Markus Söder, den Auftrag erhalten sich in den nächsten vier Wochen zu dem eingebrachten Gesetzentwurf zu positionieren. Die Landesregierung muss den Gesetzenwurf inklusive der eigenen Position in den Landtag einbringen. Innerhalb der folgenden drei Monate muss der Landtag diesen dann behandeln und kann dabei zwischen drei Möglichkeiten wählen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

1. Annahme des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens. Dadurch entfällt der Volksentscheid und der Gesetzentwurf wird zu einem Gesetz.

2. Bestreiten der Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Daran anschließend entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Unterzeichner des Volksbegehrens.

3. Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens ist dann dem Volk zur Entscheidung vorzulegen, es kommt also zu einem Volksentscheid.

Aktuell ist die wahrscheinlichste Alternative, dass der Landtag den Gesetzesentwurf ablehnt. Markus Söder hat schon vor der endgültigen Veröffentlichung bekannt gegeben, sich mit allen Beteiligten an einen runden Tisch setzten zu wollen, um einen Kompromiss auszuarbeiten. Die Initiatoren des Volksbegehrens ließen aber schon verlauten, dass sie den aktuellen Entwurf für das Mindeste an Maßnahmen für Umweltschutz halten und nicht weniger aktzeptieren werden. Sollte der Gesetzentwurf abgelehnt werden, hat der Landtag die Möglichkeit, einen eigenen Vorschlag in den Volksentscheid mit einzubringen.

Wie sieht ein Volksentscheid aus?

Ob ein oder zwei Vorschläge, am Ende kommt es bei einem Volksentscheid zu einer neuen Abstimmung. Ein Gesetzentwurf ist dabei dann angenommen, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält. Kommt es zu zwei Vorschlägen zum gleichen Thema, ist der Gesetzentwurf angenommen, der die erforderliche Zustimmung erhällt oder der, der mehr Ja-Stimmen erhalten hat.