Equal Pay Day

Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bleibt

/ / Foto: Vroni Kallinger/M94.5

Rechnet man den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Arbeitstage um, würden Frauen 77 Tage ohne Bezahlung schuften – also von Jahresbeginn bis zum heutigen Tag. Der 18. März soll symbolisch das Ende der „unbezahlten“ Zeit darstellen und trägt den Namen Equal Pay Day.

Unbereinigter“ Lohnunterschied

Auf der ganzen Welt machen verschiedene Länder mit dem Equal Pay Day auf das sogenannte Gender Pay Gap, also auf die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen, aufmerksam. Jedes Jahr wird ausgerechnet, wie viele Tage eine Frau theoretisch unbezahlt arbeitet, wenn man davon ausgeht, dass Männer und Frauen den gleichen Stundenlohn bekommen würden.

Die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen liegt in Deutschland bei knapp 22%. Das liegt über dem EU-Durchschnitt, der sich bei 16% verzeichnen lässt.

Bei diesem Vergleich wird aber vernachlässigt, dass Frauen beispielsweise in anderen Branchen oder Berufen arbeiten, oder, dass es Unterschiede hinsichtlich des Qualifikationsniveaus gibt. Hinzu kommt, dass Männer häufiger eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit ausüben.“

-Prof. Dr. Paula-Irene Villa von der LMU aus einer Podiumsdiskussion vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

Bei den 21% handelt es sich also um den sogenannten „unbereinigten“ Lohnunterschied, denn einige strukturelle Faktoren werden hier nicht berücksichtigt: Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen, wie beispielsweise in der Pflege; Außerdem übernehmen weniger Frauen eine Führungsposition. Hinzu kommt auch, dass Frauen öfter bei der Familie zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten.

Wenn all diese Faktoren berücksichtigt werden, ist der Lohnunterschied mit sechs Prozent zu verzeichnen und man spricht dann vom „bereinigten Lohnunterschied“.

Können Gesetze dem Lohnunterschied entgegenwirken?

Vor zwei Jahren wurde das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz (EntgTranspG) verabschiedet. Dies verpflichtet den Arbeitgeber, das durchschnittliche Gehalt von mindestens sechs Mitarbeitern des entsprechenden anderen Geschlechts offenzulegen, die in einem ähnlichen und vergleichbaren Arbeitsfeld tätig sind. Dafür kann man sich an den Betriebsrat wenden oder, falls dieser nicht vorhanden ist, zur Personalabteilung gehen. Der Haken daran: das Gesetz gilt nur für Betriebe, die mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigen. Kleinere Betriebe müssen sich also nicht an dieses Gesetz halten. Hat man tatsächlich herausgefunden, dass man vom Lohnunterschied betroffen ist, kann man klagen. Diesbezüglich erhält das Unternehmen jedoch keine Strafen. Der Druck auf die Arbeitgeber scheint durch dieses Gesetz nicht so hoch zu sein, dass es zu einer gerechten Bezahlung kommt.

Auf jeden Fall wäre es wünschenswert, wenn die Equal Pay Days das Thema Gerechtigkeit im Job weiter vorantreiben und Frauen endlich finanziell gleichgestellt werden. Dann würden sich auch der Artikel 3 Absatz 2 im deutschen Grundgesetz bewahrheiten: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“