Urheberrecht

EIN RELIKT DES LETZTEN JAHRHUNDERTS

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Obwohl Kunst oftmals als brotlos bezeichnet wird, gibt es rechtliche Institutionen, die die Einnahmen der Künstler*innen durch ihre Werke schützen. Von der GEMA für Musiker*innen bis hin zur VG Wort für Autor*innen. Das Urheberrecht steht zur Zeit aber trotzdem in der Kritik. 

Wenn jemand etwas schafft, das einen geistigen Wert hat, dann entsteht für diese Person, automatisch ein Urheberrecht. Klingt einfach, ist es auch. Denn im Gegensatz zu einem Patent muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden. Seit 1965 soll das Urheberrechtsgesetz gewährleisten, dass Künstler*innen angemessen an ihrer Kunst verdienen:

Vor allem bei großen Werken wie Romane oder Musikstücke sollen natürlich auch die Erben vom Urheberrecht profitieren und deshalb sind diese erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers für die Allgemeinheit uneingeschränkt und kostenlos verfügbar.

Ansgar Ohly, Professor des Lehrstuhls Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der LMU.
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Das Urheberrecht wirft viele Fragen auf.

GEMA – FLUCH ODER SEGEN?

Was Musikstücke betrifft, mischt die GEMA ordentlich mit. Denn diese sorgt dafür, dass Lizenzen korrekt vergeben und die Künstler*innen dann an den Einnahmen beteiligt werden. Doch die GEMA selbst entscheidet, an wen die Lizenzen vergeben werden.

Zu lizenzieren ist eine Veranstaltung, wenn eine öffentliche Musikvergabe stattfindet – wann aber eine Veranstaltung als öffentlich gilt, ist selbst bei der GEMA schwer zu differenzieren. Meist wird die persönliche Bindung der anwesenden Personen zum Veranstalter als privat verstanden.
Wer gegen die Tarife verstößt oder vergisst, die Lizenz zu kaufen, der muss mit einer Abmahnung und eventuell mit einer Geldstrafe mit Zuschlägen von bis zu 100 Prozent rechnen. 

SOCIAL MEDIA SORGT FÜR VERWIRRUNG

Im Zeitalter der neuen Medien wird das Urheberrecht vor neue Herausforderungen gestellt. Denn die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum. Besonders schwierig ist die Frage der Haftung auf Plattformen wie YouTube oder TikTok – ein Cover eines Songs lässt sich ohne Hindernisse und ohne Lizenz ganz einfach illegal veröffentlichen. Auch hier muss man mit einer Abmahnung rechnen. Bei Streamingdiensten wie Netflix oder Spotify geben die AGBs den Ton an:

Die StreamingdienstAnbieter sagen, ihr dürft zwar streamen, aber nur im privaten Bereich. Das heißt, bei einer öffentlichen Feier hat man dann zwar kein Problem mit der GEMA, sondern mit dem Streamingdienst-Anbieter. Es gibt nämlich keinen Tarif der GEMA, der speziell für das Streaming gemacht ist. Deshalb vorher unbedingt in den AGBs informieren.

Thomas Seggewiss, Rechtsanwalt in Würzburg.
Social Media als Grauzone, Bild: M94.5 / Lena Gerber.

FORDERUNG NACH REFORMEN

Bis Juni 2021 soll die Bundesregierung der Europäischen Union nun einen neuen Gesetzesentwurf des Urheberrechts vorlegen. Damit sollen Privatpersonen ohne kommerzielles Interesse ein umfangreicheres Zitat-Recht bekommen. So könnten sie Texte bis zu 1.000 Zeichen frei übernehmen. Auch Videos und Audios bis zu 20 Sekunden dürften dann verwendet werden, ohne zitieren zu müssen.

Fest steht: Was für Künstler*innen notwendig ist, muss muss in heutiger Zeit auch auf anderer Ebene auf Berechtigungen geprüft werden. Denn technische Neuerungen und die Gefahr einer erhöhten Kriminalität durch illegale Downloads können die Entwicklung von Kultur und Künstlern einschränken. Das Urheberrecht seiner ursprünglichen Intention steht in vielen Fällen momentan auf dem Prüfstand.