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Steuern auf Milliarden: Deutsche Top-Vermögen und ihre (Nicht-) Besteuerung

/ / Carlotta Wortmann / Titelbild: Claudio Poggio @ Unsplash

Nicht nur Einkommen und Konsumgüter können besteuert werden. Auch Vermögen ist eine mögliche Einnahmequelle für den Staat. Gerade in Zeiten knapper Staatshaushalte wird damit ein alter Steuermechanismus wieder relevant in der politischen Debatte: die Vermögensteuer. Wir haben darüber mit zwei Wissenschaftler:innen gesprochen und geben euch den Überblick. 

Die Vermögen in Deutschland sind ungleicher verteilt als in vielen anderen Industrieländern. Zu diesem Ergebnis kam ein Bericht von Ende Mai der Boston Consulting Group. Demnach besitzen 3.300 Superreiche fast ein Viertel des gesamten Finanzvermögens des Landes. Gleichzeitig gilt etwa ein Fünftel der Bevölkerung als armutsgefährdet und fast die Hälfte der Menschen verfügt über gar kein Vermögen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine alte politische Debatte neue Dynamik: die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Erst im März dieses Jahres forderte die Partei Die Linke mit einem Bundestagsantrag „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ die erneute Erhebung der Steuer.

Die Besonderheit der Steuer liegt in ihrer Bemessungsgrundlage, sowie der periodischen Erhebung: „Die Vermögensteuer ist eine Steuer, die jährlich das vorhandene Vermögen besteuert“, beschreibt Laura Seelkopf. Sie ist Politik-Professorin an der LMU München und forscht zu international vergleichender Steuer- und Sozialpolitik. „Jetzt ist die Ungleichheit auf Vermögen deutlich stärker als die auf Einkommen und sie steigt auch an. Das heißt, wenn man aus umverteilender Sicht was dagegen tun möchte, dann sind Steuern auf Vermögen ein gutes Tool.“ Besteuert wird dabei das gesamte Vermögen einer Person oder eines Unternehmens in Form von Grund-, Finanz- oder auch Betriebsvermögen abzüglich bestehender Schulden. 

Ausgesetzt, aber nicht vergessen 

Neu wäre die Vermögensteuer keineswegs. In Deutschland wurde sie bereits 1922 eingeführt und bis Ende 1996 erhoben. Seit 1997 wird sie jedoch nicht mehr eingezogen. Der Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwei Jahre zuvor, das die damalige Ausgestaltung der Steuer für verfassungswidrig erklärte. Anstatt das entsprechende Gesetz zu reformieren, ließ die damalige Bundesregierung es einfach auslaufen.

Problematisch war laut dem Gericht insbesondere die Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Deren steuerlich angesetzter Wert entsprach längst nicht mehr den tatsächlichen Marktpreisen. Dadurch wurden Immobilienbesitzer:innen gegenüber Eigentümer:innen anderer Vermögenswerte begünstigt. Diese Ungleichbehandlung verstieß nach Auffassung der Richter:innen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Abgeschafft wurde die Steuer allerdings nie; das zugrundeliegende Gesetz existiert ausgesetzt weiterhin.

Bild: Sasun Bughdaryan @ Unsplash

Oma oder Milliardär?

Wie viele Menschen tatsächlich zahlen müssten, hängt vor allem von der Höhe der Freibeträge ab. „Wenn die sehr niedrig sind, dann können Sie schon in die Vermögensteuer reinfallen, wenn Ihnen eine Immobilie in einer Innenstadt gehört, oder wenn sie zwei, drei Immobilien haben.“, sagt Dr. Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Bei höheren Freibeträgen wären dagegen vor allem sehr vermögende Privatpersonen und Unternehmen betroffen. Eine potenzielle Gefahr im letzten Fall sieht der Wirtschaftswissenschaftler dennoch: „Das ist also Kapital, das produktiv eingesetzt wird und wenn man da etwas wegnimmt, dann fehlt genau diesen Unternehmen der Spielraum für Investitionen und für Lohnerhöhungen.“ Die Alternative dazu wären eine geringere Dividende bzw. Gewinnausschüttung an die Gesellschafter:innen der Unternehmen. 

Um die wahrscheinlichsten Auswirkungen zu berechnen, ließ Die Linke ihre Vorschläge vom arbeitnehmernahen Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchen. Das Ergebnis: Bei einem einheitlichen Steuersatz von einem Prozent auf Vermögen ab einer Million Euro könnte die Steuer theoretisch rund 42 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Steuerpflichtig wären nach den Berechnungen lediglich etwa 1,3 Millionen Menschen. Daran schließt für Professor Seelkopf die Frage der „ability to pay“, also der Fähigkeit der Betroffenen, die Steuerlast zu tragen. „Und da ist die Antwort natürlich ja. Die können das, weil das natürlich genau die Reichsten sind in Deutschland.“ Sie sieht daher keine Gefahr für über 95 Prozent der deutschen Bevölkerung.

Bild: Anne Nygard @ Unsplash

Stock versus Flow

Umverteilung könne zwar auch durch andere Steuern geschehen, wie etwa auf verschiedene Formen von Einkommen, so Professor Seelkopf: „Das kann man machen, indem man Capital Gains, also die Gewinne aus Kapital, zum Beispiel stärker besteuert. Das wird jetzt deutlich weniger besteuert als das Einkommen aus Arbeit. Das kann man machen, indem man Firmen besteuert. Und das kann man machen, indem man natürlich die Einkommenssteuer selber progressiver macht.“

Den letzten Punkt in genau umgekehrter Weise sieht Dr. Hentze vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): Statt Steuerprogression – also höhere Sätze für höheres Einkommen – befürwortet er eine allgemeine Senkung, „sodass mehr Menschen Vermögen aufbauen können“. All diese Beispiele beziehen sich Professor Seelkopf zufolge jedoch explizit auf „Flows“ statt auf „Stocks“, also auf Geldfluss bei Konsum und Arbeit, statt auf Eigentum oder eben Vermögen. In dem Zusammenhang ist es daher wichtig, die Vermögensteuer von der Spitzen- und Reichensteuer abzugrenzen. Die beziehen sich nämlich beide auf Einkommen.

Robert Anasch @ unsplash
Bild: Robert Anasch @ Unsplash

Die Vermögensteuer und die Parteien

Im Bundestag gehen die Meinungen über eine Wiedereinführung der Vermögensteuer weit auseinander. Die Linke schlägt vor, Vermögen ab einer Million Euro mit einem Prozent zu besteuern. Ab 50 Millionen Euro soll der Satz auf fünf Prozent steigen, Vermögen ab einer Milliarde Euro sollen mit zwölf Prozent belastet werden. Die Union lehnt sie grundsätzlich ab und warnt vor negativen Folgen für Investitionen und Wirtschaftswachstum. Auch die AfD spricht sich gegen eine Rückkehr der Steuer aus. Deutschland brauche kein weiteres „Abschöpfungsinstrument“.

Die SPD äußerte sich weniger kritisch. Extreme Vermögenskonzentration bedeute immer auch eine Konzentration von Macht und Einfluss, argumentieren die Sozialdemokraten. Zwar sieht der aktuelle Koalitionsvertrag keine Wiedereinführung vor, im Parteiprogramm bleibt die Forderung jedoch bestehen. Auch die Grünen halten eine Vermögensteuer für sehr reiche Menschen grundsätzlich für sinnvoll. Gleichzeitig verweisen sie auf andere Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Allein durch die Schließung von Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer könnten nach ihrer Einschätzung rund 20 Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskassen fließen. Der Ausgang des Diskurses bleibt damit abzuwarten.

 Christian Lue @ unsplash
Bild: Christian Lue @ Unsplash