Kommunalwahl München

Die Wahrheit über Wahlplakate!

/ / Quelle: Nicole Albrecht

Die Wahrheit über Wahlplakate!

Seit Dezember sind die neuen Wahlplakate zur Kommunalwahl am 15. März 2020 zu bewundern. München war schon immer etwas Besonderes, aber wusstet ihr, dass das auch für Wahlplakate gilt? Und da hat sich nochmal einiges verändert.

München im Alleingang

Obwohl immer noch zwei Monate bis zur bayerischen Kommunalwahl vergehen müssen, hängen die Plakate schon. Das ist aber nicht typisch für die Kommunalwahlen, sondern von Stadt zu Stadt unterschiedlich. So werden die Plakate in Nürnberg sechs Wochen, in Berlin sieben Wochen und in München ganze drei Monate vor der Wahl gehisst. Das liegt daran, dass Plakate hier immer noch als wichtig gesehen werden. Obwohl es tatsächlich im Stadtrat zur Debatte stand, werden die drei Monate Vorlauf nicht auf zwei heruntergesetzt.

Neues im Paragraphengewirr

Dank der neuen Plakatverordnung – der sogenannten „Verordnung der Landeshauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer“ – vom 24. Juli 2019, gibt es Neuerungen im Plakatgebiet. Ab jetzt dürfen Wahlplakate nicht mehr den Kontakt zur Erde verlieren, das heißt, sie müssen fest mit dem Boden verbunden sein. Entsprechend dürfen sie nicht übereinander oder oben an Laternenpfählen befestigt werden. Außerdem wurde die maximale Höhe von 1,80 Meter für ein Wahlplakat festgelegt. Ein direkter Kontakt zu Rinde ist jetzt auch verboten; die Plakate dürfen nicht mehr an Bäumen festgemacht werden. Und noch eine Veränderung: Ab sofort werden keine Wahlplakate mehr am Platz der Opfer des Nationalsozialismus zu sehen sein.

Die Strafe für plakativen Vandalismus

So aufregend der Gedanke auch sein mag, ein Wahlplakat zu personalisieren, sollte man sich das besser zweimal überlegen. Wenn man dabei nämlich erwischt wird, gilt das vor Gericht als Sachbeschädigung. Dafür gibt es in der Regel eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Haft. Das ist aber immer eine Einzelfallsverhandlung.

Bye, bye Wahlplakat

Der Anblick der Kommunalwahls-Kandidaten bleibt uns noch bis zum 29. März erhalten. Die Entsorgungsfrist liegt bei genau 14 Tagen nach der Wahl. Wenn euch also am 1. April noch ein Plakat ins Auge sticht, dann ist das kein Aprilscherz sondern schlichtweg eine Ordnungswidrigkeit.