
Training der Meta KI
Meta trainiert KI mit euren Daten
Eine künstliche Intelligenz (KI) muss mit Daten versorgt werden, damit sie trainiert wird. Soweit so gut. Doch diese Daten sind im Fall der Meta KI die Daten der Nutzer:innen der Meta-Produkte Instagram und Facebook. Wer dies nicht möchte, hat bis zum 26. Mai die Möglichkeit dem aktiv zu widersprechen. Danach: Pech gehabt!
Dies betrifft “immer öffentliche” Daten, wie Name, Benutzername, Profilbild und Aktivitäten in öffentichen Guppen, Seiten oder Kanäle. Außerdem öffentliche Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto. Auch Avatare gelten als öffentliche Daten, sowie alle öffentlichen Posts, Storys, Videos und Fotos.
Sobald Meta diese Daten verwendet, also ab dem 27. Mai, gibt es kein zurück mehr: Die Daten können nicht wieder gelöscht oder zurückgeholt werden. Wenn erst nach dem Stichtag widersprochen wurde, werden nur die neu generierten Daten nicht mehr verwendet. Diese Vorgehensweise wird von Verbraucherschützer:innen scharf kritisiert, da dies gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen würde. Sie raten daher zum aktiven Widerspruch.
Über diese Links könnt ihr widersprechen:
Formular Widerspruch Instagram
Die Formulare werden nur angezeigt, wenn der Nutzer/die Nutzerin im Konto angemeldet ist. Zudem ist die Angabe einer Mailadresse Pflicht, damit die Bestätigung an diese versendet werden kann. Diese muss dabei nicht zwingend die Mailadresse sein, die bei der Konto-Anmeldung bei Instagram oder Facebook verwendet wurde. Good to know: eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich und das Feld kann somit freigelassen werden. Außerdem müssen nicht beide Formulare ausgefüllt werden, wenn die Instagram- und Facebookkonten verknüpft sind, in diesem Fall reicht es einmalig zu widersprechen.
Aktiver Widerspruch, aber keine aktive Einwilligung? Ist die Verwendung der Daten ohne Einwilligung der Nuter:innen erlaubt? Die Verbracherzentrale NRW hat bereits gegen Meta geklagt:
„Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“
Dies erklärt Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW auf dessen Website im Artikel über den heute vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall. Das Gericht hat allerdings für Meta entschieden und erlaubt eine Nutzung der Daten. Begründet wird dies von Richter Oliver Jörgens damit, dass Meta einen “legitimen Zweck” mit der Verwendung der Daten verfolge. Der Zweck könne dabei nicht durch andere Mittel erreicht werden. Dieses Mittel, also die Erhebung der Datenmengen zu KI-Trainingszwecken, seien nicht zuverlässig vollständig anonymisierbar. Meta habe glaubhaft versichert Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herauszufiltern. Die Verbraucherzentrale NRW prüft nun, ob sie ein Hauptsachverfahren beantragen. Eine Anfechtung der Eilentscheidung ist dagegen nicht anfechtbar.
Wer sich nun wundert, dass WhatsApp als Meta-Produkt nicht genannt wurde: Hier gibt es keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen. WhatsApp Chats und Kontakte sind zwar nicht betroffen, aber sobald der Nutzer bzw. die Nutzerin auf WhatsApp mit der Meta KI schreibt, werden diese Daten auch für das KI-Training verwendet. Es ist also ratsam, keine Daten wie Namen, Geburtsdaten und Informationen zur Gesundheit im Meta KI -Chat anzugeben.