Kuriose Fakten

Was darf ein Fahrradfahrer?

/ / Bild: M94.5/Samuel Tschilschke

Die Blumen blühen, die Vögel zwitschern und die Radwege sind wieder dichterbefahren. 
Es wird Frühling in der Stadt. Mehr Fahrradfahrer bedeutet auch,
 mehr Ordnungswidrigkeiten. Denn manche sind gar nicht so leicht zu
 erahnen.

Mit dem Fahrrad darf man nicht bei Rot über die Ampel fahren – das ist wohl klar. Allerdings ist ebenso das auf der Straße neben einem ausgeschilderten Radweg fahren verboten. Das Missachten dieses mit einem blauen Schild gekennzeichneten Radwegs kostet dann schlappe 20 Euro. Ob dabei der Verkehr behindert wurde schien keine Rolle zu spielen. Beim durchschauen des Katalogs fallen mehrere teuer zu ahnende Verhaltensweisen auf, die man beim radeln eigentlich regelmäßig macht.

Geteiltes Leid ist halbes Leid

Aber nicht wenn man nebeneinander Fahrrad fährt. Das kostet nämlich beide Fahrer 20 Euro. Aber auch nur wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Da sich Autofahrer von Fahrradfahrern aber generell behindert fühlen, dürfte das keine allzu große Hürde für eine Verwarnung sein. Deshalb entweder hintereinander fahren, oder sehr schnell nebeneinander. Dann missachtet allerdings einer von beiden das Rechtsfahrgebot. Auch das kostet 15 Euro.

“I can ride my bike with no handlebars”

Für diese Textzeile von den Flobots dürfte die Polizei wenig Verständnis zeigen. Denn Freihändig fahren wird auch als Verstoß geahndet – wenn auch mit Fünf Euro vergleichsweise günstig. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Dann ist auf dem Gehsteig fahren verboten und kostet 15 Euro.

Beim Fahrradfahren kann man also viel falsch machen und das kann schnell teuer werden. Wer aber nicht gerade einen pedantischen Ordnungshüter erwischt, wird in den meisten Fällen wohl mit einer Ermahnung davon kommen.

Funfact: Kein Verstoß ist übrigens das Fahren mit Kopfhörern.