Ratgeber

Hilfe, der Rundfunkbeitrag!

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Es gibt einen Rundfunkbeitrag und der muss für jeden Haushalt bezahlt werden. Das wissen die meisten Menschen. Was ich aber konkret machen muss, wenn ich umziehe oder woher ich weiß, ob ich für eine Befreiung berechtigt bin, ist oft gar nicht so leicht herauszufinden. Um rund um den Rundfunkbeitrag alles richtig zu machen: hier ein paar hilfreiche Fakten.

Der Rundfunkbeitrag: Wofür, wie viel und wer?

Wofür: Im Allgemeinen wird der Rundfunkbeitrag eingefordert um das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu finanzieren. Die Erträge werden dann an das Deutschlandradio, die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF verteilt.

Wie viel: Der Beitrag basiert auf einem solidarischen Modell und kostet monatlich noch 17,50 Euro.

Wer: Pro Haushalt muss monatlich, unabhängig von der Anzahl der Einwohner, der Beitrag einfach bezahlt werden.

Recht auf Befreiung ?

Eigentlich wird der Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt fällig. In vielen Fällen kann man sich aber von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn man Sozialleistungen erhält. Der Erhalt von BAföG oder Arbeitslosengeld II berechtigt einen beispielsweise eine Befreiung zu beantragen.

An-, Um- und Abmeldung?

Anmeldung: Wann muss ich mich eigentlich für den Rundfunkbeitrag anmelden?

Allgemein gilt: Jeder, der volljährig ist und in eine eigene Wohnung zieht muss sich für den Rundfunkbeitrag anmelden. Das ist Online auf der Webseite des Beitragsservices möglich.

Ummeldung: Wer bereits angemeldet ist und in eine Wohnung umzieht in der noch keiner für den Beitrag aufkommt, kann sich online unter „Änderung zum Beitragskonto“ ummelden. Hier sind beispielsweise auch Änderungen bezüglich der Bankverbindung, des Namens oder der Zahlungsweise möglich.

Abmeldung: Wer allerdings in eine Wohnung zieht in der bereits jemand die Rundfunkgebühr bezahlt (zum Beispiel nach Hause, wo die Eltern dafür bezahlen; oder in eine bereits bestehende WG; etc…), der kann dazu das Online-Formular „Abmelden“ nutzen. Andere Gründe eine Wohnung abzumelden wären zum Beispiel auch der dauerhafte Umzug ins Ausand oder der Tod des Beitragszahlers.

Besser nochmal nachfragen!

Bei Sonderfällen wie Wohnheimen müssen sich in manchen Fällen die Bewohner selbst um die Bezahlung des Rundfunkbeitrags kümmern. In anderen Fällen ist der Beitrag, aber auch schon in der Miete enthalten.

Prinzipiell ist im Wohnheim erstmal jedes Zimmer beitragspflichtig. Aber in Wohnheimen gibt es aber auch WGs. Diese gelten als eigenständiger Haushalt, sobald sie vom Hauptgang abgegrenzt sind. In diesem Fall reicht die Zahlung eines Beitrages für die gesamte WG.

Da lohnt es sich auf jeden Fall sich im Einzelfall nochmal genau zu informieren.

Und was passiert wenn ich nicht zahle ?

Sollte ich mich nicht richtig gemeldet oder umgemeldet haben, kann das durchaus Konsequenzen haben. Der Rundfunkbeitrag kann auch rückwirkend nachgefordert werden, plus Säumniszuschlag. Reagiert man wiederholt auf keinen der Briefe vom Beitragsservice, kann als letztes Mittel sogar eine Pfändung im Raume stehen. Also: Besser vorher darum kümmern!