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Labyrinth Hochschulwahlen

Autor(en): Julia Richthammer am Dienstag, 5. Juli 2011
(via: http://www.fotopedia.com/items/flickr-2999130055/slideshow)
Bei den Bundestagswahlen wäre eine Wahlbeteiligung von gerade einmal 15% ein Skandal, bei den Hochschulwahlen ist das völlig normal. Die finden dieses Jahr am 5. und 6. Juli von 9 bis 16 Uhr an der LMU München statt.

Dabei wählen die Studierenden ihre Vertreter und -innen: die Fachschaftsvertretungen der einzelnen Fächer. Die Fachschaften, das sind Studierende, die Veranstaltungen organisieren, ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen im Studium unterstützen und deren Interessen in den universitären Gremien vertreten. Mitglied der Fachschaften kann jeder Studierende werden. Das Problem dabei ist, dass viele die Mitglieder der Fachschaften und damit die Kommilitonen, die zur Wahl stehen, nicht kennen.

Der Fachschaftskonvent

Wenn die Fachschaftsvertretungen gewählt sind, bilden sie zusammen den Konvent der Fachschaften. Dieser ist die Vertretung der Studierenden auf Universitätsebene. Die Konventsitzungen finden alle zwei Wochen statt. Hier werden alle Entscheidungen der allgemeinen Studierendenvertretung (StuVe) der LMU getroffen. Der Konvent vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung, der Öffentlichkeit und der Politik. Der Sprecher- und Sprecherinnenrat des Konvents legt der Hochschulleitung einmal im Jahr eine Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben vor. Daraufhin erhält der Konvent finanzielle Mittel aus dem staatlichen Haushalt, die zum Teil den Fachschaftsvertretungen zur Verfügung gestellt werden und auch für fakultätsübergreifende Interessen genutzt werden. Zum Beispiel hat der Konvent die Demonstrationen gegen Studiengebühren mitfinanziert. Außerdem wählt der Konvent die zwei studentischen Senatoren, von denen einer gleichzeitig dem Hochschulrat angehört.

Senat und Hochschulrat


Der Senat der LMU wiederum kümmert sich um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, um Forschung, die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages und die Prüfungs- und Studienordnungen. Auch die Studiengebühren sind Angelegenheit des Senats.

Der Hochschulrat ist das zentrale Entscheidungsgremium. Er wählt den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Vizepräsidenten und kann diese auch abwählen. Außerdem verfügt der Hochschulrat über die Grundordnung der Universität. Von den 16 Mitglieder kommen acht von der LMU: fünf Professoren und Professorinnen, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, ein nicht-wissenschaftlicher Mitarbeiter und der studentische Senator. Dazu kommen weitere acht externe Mitglieder aus Kultur, Wissenschaft und beruflicher Praxis.
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